Wann kann eine Betreuung notwendig werden ?

In Folge eines Unfalls, einer Krankheit oder Behinderung befinden Sie sich womöglich in einer schwierigen Lebenssituation.
Sie können teilweise oder ganz nicht mehr für sich selbst sorgen. Angehörige und Freunde
stehen Ihnen nicht hilfreich zur Seite, so dass für Sie oft soziale,
berufliche und persönliche Probleme entstehen können.
Meine Aufgabe als Betreuerin sehe ich darin, mit Ihnen gemeinsam Lösungswege zu finden.
Ich berate, begleite und vertrete Sie zum Beispiel in Wohnungsangelegenheiten, gegenüber
Behörden, in finanziellen Belangen und erhalte oder setze Ihre Rechtsansprüche durch.
Für mich stehen Ihre Würde und Ihr Wohl im Vordergrund. Ziel meiner betreuerischen Arbeit ist die Förderung und Erhaltung Ihrer Selbständigkeit.
Liegt die Notwendigkeit einer Betreuung vor, werde ich durch das zuständige Amtsgericht
als Betreuerin bestellt (gemäss §§ 1896 ff. BGB).
Berufsbetreuer-Woithe • Büro Schillerstr.66 • 13158 Berlin • Tel.: 030/91740605