Wann kann eine Betreuung notwendig werden ?
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In Folge eines Unfalls, einer Krankheit oder Behinderung befinden Sie sich womöglich in einer schwierigen Lebenssituation. |
Sie können teilweise oder ganz nicht mehr für sich selbst sorgen. Angehörige und Freunde |
stehen Ihnen nicht hilfreich zur Seite, so dass für Sie oft soziale,
berufliche und persönliche Probleme entstehen können. |
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Meine Aufgabe als Betreuerin sehe ich darin, mit Ihnen gemeinsam Lösungswege zu finden.
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Ich berate, begleite und vertrete Sie zum Beispiel in Wohnungsangelegenheiten, gegenüber |
Behörden, in finanziellen Belangen und erhalte oder setze Ihre Rechtsansprüche durch. |
Für mich stehen Ihre Würde und Ihr Wohl im Vordergrund. Ziel meiner betreuerischen Arbeit ist die Förderung und Erhaltung Ihrer Selbständigkeit. |
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Liegt die Notwendigkeit einer Betreuung vor, werde ich durch das zuständige Amtsgericht |
als Betreuerin bestellt (gemäss §§ 1896 ff. BGB). |